Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

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und Hamburg-Finkenwerder


Pfändungsschutz für Altersvorsorge von Selbstständigen

Seit dem 31. März 2007 gilt für die Altersvorsorge von Selbstständigen ein Pfändungsschutz, der dem von Arbeitnehmern gleicht.

Am 31. März 2007 ist das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge in Kraft getreten. Damit werden insbesondere die Versorgungsanwartschaften und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbstständiger nun genauso behandelt wie die von abhängig Beschäftigten.

 
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