Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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b.) Beteiligungen an Gesellschaften
Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.
Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.