Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Vermaechtnis Buchholz in der Nordheide, Vorsorgevollmacht Pinneberg, Notarieller Erbvertrag nahe Schenefeld, Privatschriftliches Testament Geesthacht, Gemeinschaftliches Testament Hamburg, Ausgleich Pflegeleistungen nahe Quickborn, Guetergemeinschaft Reinbek, Testamentsbeurkundung Hamburg, Erbeinsetzung nahe Glinde, Vorerbfolge nahe Pinneberg