Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Guetertrennung Stade, Gemeinsamer Nachlass Stade, Verwandtenerbfolge Finkenwerder, Ausgleich Vorempfaenge nahe Schenefeld, Vermoegen Buchholz in der Nordheide, Erbfolgenbestimmung Finkenwerder, Erbrecht nahe Pinneberg, Anwaltskanzlei nahe Reinbek, Schenkung Hamburg, Testamentsvollstrecker nahe Glinde