Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Vorsorgevollmacht Hamburg, Testamentserrichtung nahe Pinneberg, Guetergemeinschaft Hamburg, Erbeinsetzung nahe Geesthacht, Ehegattenerbrecht Hamburg, Zugewinngemeinschaft Glinde, Erbfolgenbestimmung Finkenwerder, Ausgleich Pflegeleistungen nahe Wedel, Schenkung Geesthacht, Kanzlei nahe Buchholz in der Nordheide